HECKENSCHERENVERMIETUNG

Hallo alle zusammen,

 

Herr Beinhart hatte uns mit einer Frage konfrontiert, die wir nicht beantworten konnten, die wir aber mit Hilfe von Echo herausgearbeitet haben. Es geht darum, ob wir gesetzlich verpflichtet sind, unsere Kunden, die Heckenscheren oder Kettensägen vermieten darauf hinzuweisen, dass aktuell keine Schnitte wegen der Brutzeit durchgeführt werden dürfen. Hier die Aussage von Echo, der wir uns nur anschließen können:

 

Guten Tag Herr Trippler,

 

das ist eine echt schwierige Frage, zu der ich vorhin noch unsere Raw-Kanzlei angerufen habe, weil ich mir auch nicht sicher war. Dort war man auf die Schnelle der Meinung, dass es eine offizielle Hinweispflicht nicht gibt  –  bisher gibts wohl auch kein Urteil in dem so ein Fall geklärt wurde   – ,  gleichzeitig hat man uns aber gesagt, dass man es empfehlen würde diesen Hinweis zu geben.  Warum ?

 

Weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt  –  und der Mieter es sicherlich nicht gut finden würde, wenn er bestraft werden würde, obwohl er sich im besten Glauben befindet nichts falsch gemacht zu haben. Vermutlich wäre er zumindest verärgert, wenn man ihm keinen Hinweis geben würde. Ich sehe das als Service am Kunden.  Macht man für sich privat Brennholz, dann wird man vom Förster auch darauf hingewiesen, dass man Bäume aber nur bis Ende Februar fällen darf.  Das ist für mich genau das selbe.

 

Also klare Aussage von unserer Seite  – rechtlich wohl ungeklärt und somit kein muss   –   aber wir würden empfehlen es zu tun, da es einen Dienst am Kunden darstellt, der diesen vor einem Fehler bewahrt,  der eventuell finanzielle Folgen haben könnte. Das Ergebnis wäre ja dann schlecht, da der Kunde Miete zahlt und hinterher dann noch eine Bußgeldforderung am Hals hat.   –  Der leiht am Endes des Tages auch nicht mehr so schnell eine Heckenschere aus, oder ?

 

Wünsche noch einen guten Tag und eine gute Woche.

 

Es grüßt aus Metzingen

 

Thomas Beck

 

Dies für Sie alle zur Info.

Baum und Heckenschnitt